Zurück

Die Sprengungsunternehmer*innen

… planen und organisieren alle Maßnahmen und Vorkehrungen für Sprengarbeiten, führen sie durch und beaufsichtigen sie. Weiters überwachen sie den Transport, die Lagerung und Verwaltung von Sprengstoffen und Zündmitteln und kontrollieren die Einhaltung der bei Sprengungen vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Sie entscheiden die Sprengstoffart, den Sprengstoffverbrauch und die jeweilige Sprengtechnik. Einsatzgebiete sind das Bauwesen (z. B. Straßen- und Tunnelbau) oder die Rohstoffgewinnung (z. B. Bergbau).

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick:

 

  • Durchführung aller einfachen Sprengarbeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (wie Holz-, Eis-, Frostboden- oder Kultivierungssprengungen)
  • Planung und Durchführung aller anfallenden Spreng- und Spaltarbeiten (u. U. auch unter Verwendung sogenannter „nichtexplosiver Spaltmittel“ und hydraulischer Geräte) im gesamten Bereich des Bauwesens
  • Planung und Sprengung von Bauwerksteilen und Bauwerken aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Stahl und sonstigen Materialien
  • Planung und Durchführung aller Felsabtragearbeiten (z. B. im Kraftwerks- und Straßenbau sowie in Steinbrüchen), auch wenn diese Arbeiten als Tiefbohrloch-, Großloch- oder Kammerminensprengungen zur Ausführung kommen sollen
  • Planung und Ausführung von Bohr- und Sprengarbeiten „Unter Tage“ (horizontaler oder vertikaler Vortrieb)
  • Durchführung von Sprengungen zur Lagerstättenerkundung („seismische Sprengungen“)
  • Sprengen von Metallen (Metallaufbereitung, Abbruch oder Metallbearbeitung)
  • Unterwassersprengungen unter Einsatz von Taucher*innen
  • Lawinensprengungen zur Abwendung von Gefahren (Siedlungsräume, Baustellen und Tourismusgebiete) an Personen und Sachen
  • Durchführung von Bohr- und Schrämmarbeiten in Zusammenhang mit der Schaffung von Laderäumen und zu Sicherungszwecken