Befähigungsprüfung für Brunnenmeister und Steinmetzmeister auf NQR Niveau 7 gehoben

Wir freuen uns, dass die Befähigungsprüfungen für die reglementierten Gewerbe Brunnenmeister und Steinmetzmeister mit April 2026 dem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) auf Niveau 7 zugeordnet wurden und damit dem Qualifikationsniveau eines Masterabschlusses entsprechen.

 

Qualifikationen auf Niveau 7 setzen Expertenwissen voraus, das auch Inhalte aus angrenzenden Disziplinen umfasst und für die strategische Planung, Leitung und Weiterentwicklung von Projekten, Funktionsbereichen oder Unternehmen eingesetzt wird. Durch die selbstständige Aneignung und kritische Bewertung neuer Informationen können innovative Lösungsansätze entwickelt und in der Praxis umgesetzt werden. Gleichzeitig übernehmen Inhaber solcher Qualifikationen Verantwortung für komplexe Entscheidungen und deren Auswirkungen. Diese Zuordnung zeigt, wie anspruchsvoll, vielseitig und zukunftsorientiert die Anforderungen im Bereich der Brunnen- und Steinmetzmeister:innen sind und steht für ein modernes Berufsbild, das Tradition mit strategischem Expertenwissen auf höchstem Niveau verbindet.

 

Brunnenmeister:innen

Brunnenmeister:innen weisen weit über die handwerklich-technische Ausführung hinaus hoch spezialisiertes Fachwissen, strategische Entscheidungsfähigkeit und die Fähigkeit zur Leitung komplexer Projekte auf. Gerade im Bereich der Erschließung und Sicherung von Wasserressourcen sind neben technischem Können auch fundierte Kenntnisse in angrenzenden Bereichen sowie ein hohes Maß an Verantwortung erforderlich.

 

Steinmetzmeister:innen einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher:innen

Expert:innen im Bereich Natur- und Kunststein und Terrazzo planen und leiten Projekte nicht nur fachlich, sondern entwickeln sie durch innovative Denkansätze und kritische Bewertung neuer Trends stetig weiter.

 

Qualifikationsregister

https://www.qualifikationsregister.at/verbundzuordnung/